Blowerdoor-Test sichert Luftdichtheit
Blowerdoor-Test und Differenzdruckmessung

Herzlich willkommen auf der Website von Blowerdoor-Test-Ruhr!
"Sie suchen ein geeignetes Büro für die Durchführung Ihres Blowerdoor-Tests, Differenzdruckmessung bzw. Überprüfung der Luftdichheit Ihres Wohnhauses oder Wohnung? Oder benötigen Rat in energetischen Fragen? Dann sind Sie auf jeden Fall bei uns richtig!"
Schauen Sie sich ein wenig auf unseren Seiten um und lernen Sie die Leistungen von Blowerdoor-Test-Ruhr und dem Ingenierubüro Badura kennen. Individuelle Beratung und sorgfältige Bearbeitung der Aufträge bilden seit Jahren die Basis für die Zufriedenheit unserer Kunden in Oberhausen und Umgebung.
Blowerdoor-Test und Luftdichtheit

Im Rahmen unserer Tätigkeit als Energieberater, KfW Energie-Effizienz-Experte und Bauschaden-Gutachter setzen wir den Blowerdoor-Test ein, um die Luftdichtheit von Bestandsgebäuden, Neubaubauten und Wohnungen nach GEG, DIN 4108-2 und DIN V 18599 zu überprüfen.
Luftundichtheit bedeutet erhöhter Heizenergieverbrauch und kann zu Bauschäden durch Feuchtigkeit und Schimmelpilzbildung führen. Der Gesetzgeber fordert daher nach GEG 2020 eine dauerhafte, luftdichte Gebäudehülle. Diese Planungs- und Ausführunghinweise gibt die DIN 4108 Teil 7 aus der neuesten Fassung vom Januar 2011 wieder.
Luftundichtigkeit führt zu Energieverlust

Zur Klärung der Luftdichtheit unterziehen wir Wohngebäude oder einzelne Wohnungen einer systematischen Analyse. Dabei untersuchen wir die Objekte ganzheitlich und völlig neutral, vom Dach bis zum Keller, um alle Luftundichtigkeiten und mögliche Bauschäden festzustellen.
Die Ergebnisse des Blowerdoor-Test bzw. der Differenzdruck-Messung sind dabei so umfangreich und aussagekräftig, wie es sich für die solide Arbeit eines Ingenieurbüros gehört; bei uns erhalten Sie keine pauschalen Ergebnisse und Antworten. Auch bei der Einschätzung und Umsetzung der Ergebnisse helfen wir Ihnen konkret weiter!
Ihr Blowerdoor-Test-Fachmann, Energieberater und Energie-Effizienz-Experte Michael Badura
Blowerdoor-Tipp des Tages
Die Luftdichtheit eines Hauses bzw. Wohnung ist nach DIN V 4108-7 seit November 1995 anerkannte Regel der Technik. Daher muss die unaufgeforderte Ausführung der Luftdichtheit der Gebäudehülle durch die Planung und die ausführenden Handwerker vorausgesetzt werden können.
Der zu überprüfende n50-Wert muss bei Gebäuden ohne ablufttechnische Einrichtungen unter 3,0 1/h liegen und bei Gebäuden mit ablufttechnischen Einrichtungen unter 1,5 1/h. Ein n50-Wert von 2 bedeutet, dass bei einer Druckdifferenz von 50 Pascal das gesamte Luftvolumen des Gebäudes 2x pro Stunde ausgetauscht wird.
Weitere Aspekte des Blowerdoor-Tests ...
Fragen zu Blowerdoor-Test + Differenzdruckmessung?
Bei Interesse oder bei Fragen zur Differenzdruckmessung oder zum Blowerdoor-Test nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf. Wir helfen Ihnen gerne weiter und stehen Ihnen mit Rat und Tag zur Seite. Sie erreichen uns telefonisch unter 0208/4 68 66 33.
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