10% Bonus auf den Primärenergiebedarf


Reduzierung der Luftwechselrate von 0,7 auf 0,6

Wenn bei einem Gebäude eine gute Luftdichtigkeit nachgewiesen werden kann, wird dies bei der Energiebedarfsberechnung (GEG-Nachweis) berücksichtigt.

Ohne bestandene Luftdichtheitsprüfung (Blowerdoor-Test) muss die Luftwechselrate im GEG-Nachweis mit 0,7 1/h (Luftwechsel pro Stunde) angesetzt werden. Bei bestandener Luftdichtigkeitsprüfung wird die Luftwechselrate im Nachweis auf 0,6 1/h reduziert.

Bestandener Blowerdoor-Test ermöglicht 10% Bonus

Der Jahres-Primärenergiebedarf des Gebäudes reduziert sich dadurch um ca. 10%. In der Folge kann z.B. ein Mehr an Fassadendämmung eingespart werden oder es können günstigere Förderprogramme (z.B. KfW-Effizienzhaus) in Anspruch genommen werden.

Bei manchen Förderprogrammen ist der Nachweis der Luftdichtheit mit bestandenem Blowerdoor-Test sogar vorgeschrieben (Passivhaus, KfW 55 Effizienzhaus).

Weitere Infos zu Blowerdoor-Test und Luftdichtheit

Sie haben noch Fragen zum Blowerdoor-Test oder Differenzdruck-Verfahren oder benötigen konkrete Hilfe bei der Erstellung eines Blowerdoor-Tests oder bei der Messung der Luftdichtheit oder evtl. Bauschäden in Ihrem Haus.

Sie erreichen uns schnell und unkompliziert unter Telefon 0208/4 68 66 33.

Alles Rund um den Blowerdoor-Test ...

  • Blowerdoor-Test Differenzdruck-Messverfahren Luftdichtheitprüfung

  • Zertifikat Prüfbericht Luftwechselrate n50 Schlussprüfung

  • Messzeitpunkt baubegleitender Bowerdoor-Test Schlussprüfung Dampfsperre

  • Luftdichtheit Energieverlust Leckagerate Energieeffizienz Gebäudehülle

  • 10%-Bonus Primärenergiebedarf EnEV DIN 4108-7 Wärmeschutznachweis

  • KfW-Fördermittel Energetisch Sanieren Energie-Effizienz-Experte

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